In dem vorherigen Beitrag der Serie „Quellensteuer“ habe ich anhand des Beispiels USA die Quellensteuer erklärt. In diesem Beitrag möchte ich die Länder aufzeigen, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.

Liste der Staaten mit denen Deutschland ein Abkommen hat

Mittlerweile hat Deutschland mit rund 125 Ländern ein Abkommen geschlossen. Das erleichtert das Investieren in ausländische Werte. Folgende Ländern stehen auf dieser Liste:

Ägypten Indien Oman
Albanien Indonesien Österreich
Algerien Iran Pakistan
Andorra Irland Paraguay
Anguilla Island Philippinen
Antigua und Barbuda Insel Man Polen
Argentinien Israel Portugal
Armenien Italien Rumänien
Aruba Jamaika Russische Föderation
Aserbaidschan Japan San Marino
Australien Jemen Sambia
Bangladesch Jersey Saudi-Arabien
Bahamas Kanada Schweden
Belarus Kasachstan Schweiz
Belgien Kenia Serbien
Bermuda Kirgisistan Simbabwe
Bolivien Kolumbien Singapur
Bosnien und Herzegowina Korea, Republik Slowakei
Brasilien Kosovo Slowenien
Britische Jungferninseln Kroatien Spanien
Bulgarien Kuwait Sri Lanka
Caico Inseln Lettland St.Lucia
Cayman Islands Liberia St.Vincent und die Grenadinen
Chile Liechtenstein Südafrika
China Litauen Syrien
Cookinseln Luxemburg Tadschikistan
Costa Rica Malaysia Taiwan
Dänemark Malta Thailand
Dominica Marokko Trinidad und Tobago
Ecuador Mauritius Tschechien
Côte d’Ivoire Mazedonien Tunesien
Estland Mexiko Turks
Finnland Moldau Turkmenistan
Frankreich Monaco Türkei
Georgien Mongolei Ukraine
Ghana Montenegro Ungarn
Gibraltar Montserrat Uruguay
Grenada Namibia Usbekistan
Griechenland Neuseeland Venezuela
Großbritannien Niederlande Vereinigte Arabische Emirate
Guernsey Niederländische Antillen Vereinigte Staaten
Hongkong Norwegen Vereinigtes Königreich
Vietnam
Zypern

Die Liste stammt vom Bundesministerium für Finanzen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/staatenbezogene_info.html?lv2=206374&lv3=171680

Auffällig hierbei ist, dass mit vielen Afrikanischen Staaten noch kein Abkommen abgeschlossen wurde. Somit würde ich von einer Investition in Unternehmen aus diesen Ländern eher absehen. Man muss natürlich auch sagen, dass man vermutlich aus diesen Ländern die Unternehmen eher nicht kennt und daher ist es auch nicht so tragisch.

Auf der Seite des Bundesamtes für Steuern, kann ein Dokument für Heruntergeladen werden, in dem die jeweiligen Steuern der Länder aufgeführt sind und wie viel davon dann auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Es gibt sogar eine Unterscheidung in Dividenden und Zinsen.