In meinem vorherigen Beitrag zum Thema Spin-Off, ging es lediglich um die Betrachtung des Spin-Offs. In diesem Beitrag geht es um die Betrachtung der Steuern bei einem Spin-Off. Auf diese steuerliche Problematik wurde ich durch den Dividenden-Sammler.

Wenn ein Unternehmen ein Spin-Off macht, dann wird ein Teil des Unternehmens abgespalten. Aus Anlegersicht macht es faktisch keinen Unterschied, ob ich 3 von 3 Anteilen der Firma A halte oder 2 von 3 Anteilen der Firma A und 1 von 3 Anteilen der neuen Firma B halte. Leider sieht das der Staat unter Umständen anders. Nehmen wir an, wir haben 9.000 EUR in die Firma A investiert, bevor es zu einem Spin-Off kommt. Nach dem Spin-Off hat man dann 6.000 EUR in Firma A und 3.000 EUR in Firma B. In der Summe hat man immer noch 9.000 EUR. Allerdings will der Staat jetzt von den 3.000 EUR, die in die Firma B geflossen sind, Kapitalertragssteuern haben. Das sind inkl. dem Soli und ohne Kirchensteuer 26,375 %. Das macht bei 3.000 EUR eine steuerliche Belastung von 791,25 EUR. Das ist natürlich sehr unschön.

Muss die Steuer immer gezahlt werden?

Nein, es fallen keine Steuern an, wenn dieser Spin-Off eine Kapitalerhöhung aus Geschäftsmitteln ist. Dieser Vorgang wird steuerneutral behandelt. Bei ausländischen Unternehmen gibt es oftmals eine Unschärfe, wodurch man nicht in den Genuss der Steuerneutralität kommt. Hier ist also Vorsicht geboten.

Was kann der Privatanleger machen?

Wenn die Depotbank die Steuern eingezogen hat, dann man über die Steuererklärung diesen Betrag zurück fordern. Unter Umständen muss dieser Sachverhalt sogar gerichtlich eingefordert werden. Das ist für den kleinen Privatanleger aber weniger zumutbar, zumal solch ein gerichtliches Verfahren sich in die Länge ziehen kann und man hat auch noch das Risiko, dass man vor Gericht verlieren kann.

Für den Privatanleger empfiehlt es sich daher, das Unternehmen vor dem Spin-Off zu verkaufen und nach dem Spin-Off das Ausgangsunternehmen und das Tochterunternehmen neu zu erwerben. Dies stellt auch meine Empfehlung für den kleinen Privatanleger dar, da hier der Aufwand relativ gering ist. Man zwar dann zwei Depot-Transaktionen, aber die werden in der Regel weniger kosten wie die Kapitalertragssteuer.