Eine Aktie ist eine Urkunde für ein Stück Grundkapital eines Unternehmens. Du hast dann einen Eigentumsanteil an einer Aktiengesellschaft. Früher wurde dieser Anteil in Papierform ausgegeben. Heutzutage findet aber alles elektronisch statt und es werden keine „Scheine“ mehr ausgegeben, wenn man an der Börse gehandelte Aktien hat. Sie werden nur als Papierform ausgegeben, wenn das Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Mit einer Aktie wird man automatisch zu einem Unternehmer, weil dann einem ein Teil des Unternehmens gehört. Man muss sich dessen bewusst sein. Wenn das Unternehmen, in das man investiert hat, pleite geht, wird auch der eigene Anteil am Unternehmens wertlos bzw. nur noch sehr wenig Wert sein. Im Falle einer Pleite werden die Aktionäre als letztes ausgezahlt. Zu erst wird versucht, die ausstehenden Schulden wie Anleihen, zu begleichen. Wenn dann noch etwas Kapital übrig bleibt, wird dieses an die Aktionäre ausgezahlt.

Begriffe einer Aktie

Aktie der Dillinger Hütte


Die Dillinger Hütte war eine der ersten Aktien Deutschlands. Hier aber abgebildet eine spätere Version, nämlich eine Aktie der Dillinger Hütte von 1906.

Man unterscheidet bei Aktien zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien. Bei den Stammaktien erhält der Besitzer ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Bei einer Vorzugsaktie gibt es kein Stimmrecht für die Hauptversammlung. Dafür gibt es aber in der Regel eine höhere Dividende. Ein Verzicht auf das Stimmrecht macht vor allem dann Sinn, wenn der Hauptaktionär so viele Anteile auf sich vereinen kann, dass er alle Beschlüsse im Alleingang entscheiden kann.

Eine weitere Form ist die Inhaberaktie. Bei einer Inhaberaktie muss der Inhaber der Aktie keinen Nachweis erbringen, dass er auch tatsächlich der Inhaber ist. Das Gegenteil einer Inhaberaktie ist die Namensaktie. Bei einer Namensaktie wird eine Aktie auf den Namen eines Aktionärs ausgegeben. Die Aktiengesellschaft  führt hierzu ein Register aller Aktionäre. Das Unternehmen weiß daher immer genau, wer wie viele Anteile am Unternehmen besitzt.

Eine junge Aktie ist eine Aktie, die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben wurde. Die junge Aktie ist im laufenden Geschäftsjahr auch noch nicht voll dividendenberechtigt. Das jung fällt mit der ersten Gewinnausschüttung weg und sie wird dann wie eine normale Aktie behandelt.

Mit einer Aktie ist man dividendenberechtigt. Allerdings gibt es auch Unternehmen, die keine Dividenden zahlen und das Geld lieber für weiteres Wachstum nutzen. Das kann für den Aktionär auch interessant sein, da so mehr Geld ins Wachstum eines Unternehmens gesteckt werden kann. Auch sind Aktienrückkäufe für den Aktionär sinnvoll, da so sein eigener Anteil an dem Unternehmen steigt. Und dadurch, dass immer weniger Anteile existieren, kann auch der Kurs steigen und so steigt auch das Vermögen des Aktionärs an.

Geschichte

Als älteste Aktie gilt ein Anteilsschein für eine schwedische Kupfermine in Falun aus dem Jahre 1288. Es wurden 8 Anteilsscheine ausgegeben. Die erste Aktie, die an der Börse gehandelt wurde, ist die Aktie des Unternehmens der „Vereinigten Ostindischen Kompanie“. Die Anteile wurde 1602 ausgegeben. Die Gründung der „Vereinigten Ostindischen Kompanie“ gilt als Grundstein für die heutige Aktiengesellschaft. In Deutschland war es die Dillinger Hütte, die 1809 Anteilsscheine herausgegeben haben.